Unser Angebot bei Familien mit Schulkindern

A — Aufsuchende Familienbegleitung und Beratung – spf
B — Kontaktbegleitung
C — Intensivabklärung zu Kindswohlgefährdung


A — Aufsuchende Familienbegleitung – spf

Beratung und Unterstützung für ein gelingendes Zusammenleben in der Familie

Es gibt Situationen, in denen Familien auf fremde Hilfe angewiesen sind. Manchmal geht es dabei um Fragen rund um die elterliche Erziehungsaufgabe - also pädagogische Fragestellungen, manchmal liegt der Beratungs- und Unterstützungsbedarf jedoch bei ganz anderen Themen, welche den Alltag einer Familie erschweren. Aufsuchende Familienberatung kommt dort zum Einsatz, wo das eigenständige Funktionieren einer Familie vorübergehend infrage gestellt ist.

Eine professionelle aufsuchende sozialpädagogische Familienberatung bieten wir u.a. in folgenden Situationen an:

•    Bei Überforderung der Eltern in Erziehungsfragen – aufgrund fehlender Strukturen, durch innerfamiliäre Konflikte oder ungeklärte Aufgaben- und Rollenaufteilung
•    Bei Verhaltensauffälligkeiten eines Kindes – Aggression, ADHS oder Schwierigkeiten in der Schule/im Kindergarten
•    Bei erschwerten Lebensumständen – bei psychischer Erkrankung eines Elternteils, Suchterkrankung, kognitive Einschränkung oder geringe soziale Integration der Familie
•    Bei Trennung/Scheidung – wenn die Rollen aller Beteiligten nicht mehr klar sind
•    In Krisensituationen – aufgrund einschneidender Ereignisse wie Geburt, Tod oder Krankheit
•    Bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung – siehe unser Angebot für eine Intensivabklärung vor Ort

Arbeitsweise

Durch Begleitung und Anleitung im Alltag entdecken und stärken wir die Ressourcen der Familie und fördern deren Eigeninitiative. Gemeinsam mit der Familie entwickeln wir Möglichkeiten sowie Verhaltensstrategien, wie Probleme angegangen und bewältigt werden können, damit die Familie ihren Alltag bei herausfordernden Situationen auch künftig besser bewältigen kann. Dabei steht für uns die Hilfe zur Selbsthilfe und das Kindswohl im Vordergrund. Wir arbeiten mit verschiedenen Methoden, insbesondere mit der videounterstützenden Beratungsmethode Marte Meo.

Die Begleitung dauert in der Regel zwischen sechs Monate bis zwei Jahre. Der Auftrag und die Zielsetzungen werden regelmässig mit der auftraggebenden Stelle und der Familie überprüft und wo nötig, angepasst. Zudem werden regelmässig Berichte erstellt inkl. weiterführenden Empfehlungen zuhanden der auftraggebenden Stelle und der Familie.

 


B — Kontaktbegleitung

Für Kinder und deren getrennt lebende Eltern(teile)

Es gibt Situationen, die es nicht zulassen, dass der Vater oder die Mutter ihr Kind ohne externe Begleitung treffen kann. Durch unsere Fachpersonen begleitete Besuche ermöglichen dem Kind dennoch, mit beiden Elternteilen in Kontakt zu sein und Vertrauen und Sicherheit in der Beziehung aufzubauen.

Arbeitsweise

Bei den Begleitungen steht das Kindswohl und dessen allfälligen Loyalitätskonflikt im Zentrum. Vertrauen und Sicherheit bauen wir behutsam auf durch eine wertschätzende und empathische Begleitung der Kinder und Eltern. Die Zusammenarbeit erfolgt immer mit beiden Elternteilen. Unsere klare, parteiische Position zugunsten des Kindswohls erleichtert die Akzeptanz für alle Beteiligten und unterstützt die Eltern darin, in gutem Kontakt mit ihren Kindern zu sein.

Die behördlich angeordneten Kontaktregelungen werden im Sinne des Kindswohls umgesetzt.

Der Auftrag und die Zielsetzungen werden regelmässig mit der auftraggebenden Stelle und der Familie überprüft und wo nötig, angepasst. Abgeschlossen wird die Kontaktbegleitung mit einem Bericht inkl. weiterführender Empfehlungen zuhanden der auftraggebenden Stelle und der Familie.


C — Intensivabklärung zu Kindswohlgefährdung
Im Auftrag von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), Bezirksgerichten, Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz)

Wir können Sie bei folgenden oder ähnlichen Fragestellungen professionell unterstützen und führen für Sie entsprechende Abklärungen durch:

•  In einer Familie besteht eine grosse Überforderung mit ihrer aktuellen Lebenssituation. Kleine Kinder sind davon betroffen. Die KESB möchte mehr über Belastungen und Ressourcen der Familie erfahren, um zu klären, welche Art von Unterstützungsmassnahme für die Familie sinnvoll wäre. Die Abklärung ermöglicht es der KESB, fundierter entscheiden zu können.
•   Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens möchte das Bezirksgericht mehr über die Kompetenzen jedes Elternteils und über die Wünsche und Bedarfe der noch nicht schulpflichtigen Kinder erfahren, um Obhut, Sorge- und Besuchsrecht regeln zu können.
•   Es besteht Verdacht auf Vernachlässigung und Anwendung unangemessener Erziehungsmethoden gegenüber dem ältesten Kind. Die KESB braucht eine valide Einschätzung der Situation des betroffenen Kindes, der Familiensituation und ihres Umfeldes, sowie Empfehlungen für weiterführende Massnahmen.

Arbeitsweise

Wir arbeiten mit den Eltern, den Kindern und ihrem erweiterten sozialen Umfeld. Wir führen Gespräche (auch mit kleinen Kindern) und begleiten die Familie in verschiedenen Alltagssituationen. Wir begegnen der Familie als Familiensystem (inklusive übergenerationaler Prägungen) sowie den einzelnen Familienangehörigen mit Wertschätzung und Respekt. Dabei erkunden wir mit ihnen auch vorhandene Ressourcen und Lösungspotentiale. Risiken sprechen wir klar und verständlich gegenüber den Eltern an. Den Beziehungsaufbau zu den Familienmitgliedern sowie eine gelingende Zusammenarbeit mit weiteren, an der Situation beteiligten Fachpersonen, erachten wir als zentral für eine qualitativ hochstehende Abklärung und für die Entwicklung tragfähiger Massnahmen. Als Arbeitsgrundlage verwenden wir das Prozessmanual «Dialogisch systemische Kindswohlabklärung» (FHNW, Biesel K. et al).

Abklärungen führen wir zu zweit durch. Dabei trägt eine Fachperson die Hauptverantwortung und hält den Kontakt zur Familie. Die zweite Fachperson steht als Intervisionspartner/in zu Verfügung. Für Erst- und Abschlussgespräche sowie einzelne Zwischengespräche in der Familie sind wir zu zweit anwesend.

Eine Abklärung dauert sechs Wochen bis drei Monate. Die auftraggebende Stelle erhält einen ausführlichen Schlussbericht mit Beantwortung ihrer Fragestellungen und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.